Integrationshilfen in Schulen und Kindergärten
Wir begleiten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII und § 35 a SGB VIII, Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Regel- und Sonderschulen oder Sonderkindergärten, um sie im Alltag zu unterstützen.
Die Integrationshelferinnen und Integrationshelfer ermöglichen jedem Kind oder Jugendlichen mit einer Behinderung unabhängig von Art und Schwere der Behinderung eine angemessene Schulbildung, soziale Integration im Bereich Schule, individuelle Förderung und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Leistungen zur Eingliederungshilfe in Form von Integrationshilfe sind Einzelfallhilfen. Dies bedeutet, dass die Leistung individuell für einen Schüler bzw. eine Schülerin genehmigt wird, der bzw. die aufgrund seiner bzw. ihrer Behinderung ergänzend zum Schulpersonal individuelle Unterstützung braucht. Der Bedarf an Hilfe kann zum Beispiel folgende Bereiche umfassen:
- Hilfen zur Pflege
- Hilfen zur Orientierung
- Hilfen zur stützenden Begleitung
- Hilfen zur Verhaltensverbesserung
Anträge für eine Schulbegleitung müssen von den Eltern beim zuständigen Kreissozialamt bzw. Jugendamt gestellt werden.
Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Integration in Schulen und Kindergärten.
Kontakt:
Regelschulen
Lena Wald
Tel.: 0 22 51 / 92 90 17
Förderschulen
Thomas Dietrich
Tel.: 0 22 51 / 92 90 17
Kindergärten
Andrea Kalucki
Tel.: 0 22 51 / 92 90 15